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UNFALLGUTACHTEN - KASKOSCHADEN

Sie haben selbst einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht oder Ihr Fahrzeug wurde von unbekannten Dritten bzw. anderweitig beschädigt.

Ein Kaskoschaden ist dem Haftpflichtschaden nicht gleichgestellt. In den Allgemeinen Bedingungen für die KFZ-Versicherung (AKB) ist geregelt, was der jeweilige Kasko-Versicherungsvertrag umfasst und an welche Bedingungen die Inanspruchnahme des Versicherungsschutzes ggf. geknüpft ist. Sachverständigenkosten werden von der Versicherung nur übernommen, wenn die Versicherung den Gutachter selbst beauftragt oder diese der Beauftragung vorher ausdrücklich zugestimmt hat.

Auf jeden Fall gibt es auch im Kaskoschadenfall eine Menge zu beachten. Ich bin Ihnen gerne behilflich, begutachte den Schaden an Ihrem Fahrzeug, erstelle ein unabhängiges Gutachten und begleite Sie bei der Abwicklung des Schadens. Möglicherweise sind Sie aber auch mit einem Gutachten, das Ihre Versicherung erstellen ließ, nicht einverstanden und möchten selbst einen unabhängigen Gutachter beauftragen. Auch hier bin ich gerne Ihr Ansprechpartner.

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